Beitrittsformulare |
A. Formulare für den AusbildungsbereichHier finden Sie das Formular „Beitrittsantrag Aktive (Unterrichtsnehmer)", das bei Beginn eines Blockflöten- oder Instrumentalunterrichts bzw. eines Schnupperkurses nach den Richtlinien zur musikalischen Ausbildung (Ausbildungsordnung (AusbO)) - beim Musikverein Stuttgart-Weilimdorf e.V. zu verwenden ist. Dieses Formular ist auch bei der nachstehend erläuterten Familienmitgliedschaft für die/den Unterrichtsnehmer/in zu verwenden. Das aktive Kind (also Unterrichtsnehmer(in) oder aktiv im Orchester ist lt. Beitragsordnung unter 21 Jahre beitragsbefreit. Außer beim Abschluss eines Schnupperkursvertrags Blockflöte- oder Instrumentalunterricht soll nach der AusbO mindestens ein Elternteil / gesetzliche/r Vertreter/in Mitglied werden. Deshalb haben wir an dieser Stelle auch den „Beitragsantrag förderndes Mitglied" hinterlegt. Bitte beachten Sie, dass die Geschwisterkind-Ermäßigung nur dann beantragt werden kann, wenn beide oder mehrere Kinder Blockflöten- oder Instrumentalunterricht nehmen, bei den günstigen Preise des Schnupperkursangebots ist dies leider nicht möglich. Wenn beide Eltern zu Beginn der Ausbildung ihres Kindes Mitglied werden möchten, dann verwenden Sie
Ist schon ein Familienteil Mitglied im Verein, dann bitte das Formular Beitrittsantrag FMS Anmeldung weitere Familienmitglieder verwenden. Dabei füllt die antragstellende Person den Beitrittsantrag FMS Anmeldung weitere Familienmitglieder aus, für das/die weiteren Familienmitglieder, die in die fördernde Mitgliedschaft eintreten soll/en, benötigen wir das Formular Beitrittsantrag FMS Anlage weiteres Mitglied. Beitrag:
B. Formulare für Orchestermitgliedschaft ohne gleichzeitigen InstrumentalunterrichtHier finden Sie Formulare und Musterbeispiele für den Beginn einer aktiven Mitgliedschaft in einem der Orchester des Musikverein Stuttgart-Weilimdorf e.V. oder als Mitglied der Vorstandschaft. Sie sind für alle Mitgliedsanträge zu verwenden, sofern Sie nicht in Ausbildung (Abschnitt A) sind oder förderndes Mitglied des Vereins werden möchten (Abschnitt C). I. Neubeitritt in ein Orchester oder die Vorstandschaft (unter 21 Jahre) Musizierende beim Musikverein müssen automatisch mit Beginn ihrer Mitwirkung in einem Orchester des Vereins Mitglied werden; dies hat auch versicherungstechnische Gründe – Nutzung der Vereinsräume, Unfall etc. Diese Angaben gelten analog auch für die aktiven Mitglieder der Vorstandschaft. Das Formular Beitrittsantrag Aktive (Orchester und Vorstandschaft) erfordert gegenüber dem Beitrittsantrag eines fördernden Mitglieds weitere Angaben u. a. zu Vorvereinen, Ehrungen, Instrumenten etc., um z. B. überlassenes Vereinsinventar (wie Uniform etc.) zu erfassen und die Angaben mit dem Blasmusikverband, die für Ehrungen, Kurse, Mitgliedsbeiträge notwendig sind, verarbeiten zu können. Bei einem Wechsel eines bereits angemeldeten Mitglieds, das z. B. vom Schüler- in das Jugendorchester aufrückt, ist nichts weiter zu veranlassen, da die Daten dem Verein bereits vorliegen. Eine Fortschreibung der musikalischen Vita erfolgt durch die Verantwortlichen des Vereins. Auch wenn es keine Verpflichtung der Eltern bei aktiven Orchestermitgliedern unter 21 Jahre, die keine musikalische Ausbildung beim Verein erhalten, gibt, würden wir uns sehr freuen, wenn ein Elternteil den Verein durch den Beitritt als förderndes Mitglied unterstützen würde. Da Aktive unter 21 Jahre beitragsbefreit sind, ist beim Beitritt eines Elternteils das Formular Beitrittsantrag förderndes Mitglied auszufüllen. Wenn beide Eltern Mitglied werden möchten, was uns sehr freuen würde, dann verwenden Sie den Beitrittsantrag FMS Neubeitritt als Familie. Ist schon ein Familienmitglied Mitglied im Verein, dann bitte das Formular Beitrittsantrag FMS Anmeldung weitere Familienmitglieder verwenden. Ihr aktives Kind (also Unterrichtsnehmer(in) oder im Orchester ist lt. Beitragsordnung unter 21 Jahre beitragsbefreit. Beitrag:
II. Neubeitritt in ein Orchester oder die Vorstandschaft (über 21 Jahre) Musizierende beim Musikverein müssen mit Beginn ihrer Mitwirkung in einem Orchester des Vereins Mitglied werden; dies hat auch versicherungstechnische Gründe – Nutzung der Ver-einsräume, Unfall etc. Nicht regelmäßig an Proben oder Auftritten teilnehmende Personen, sogenannte Aushilfen, müssen kein Mitglied werden. Diese Angaben gelten analog auch für die aktiven Mitglieder der Vorstandschaft. Das Formular Beitrittsantrag Aktive (Orchester und Vorstandschaft) erfordert gegenüber dem Beitrittsantrag eines fördernden Mitglieds weitere Angaben u. a. zu Vorvereinen, Ehrungen, Instrumenten etc., um z. B. überlassenes Vereinsinventar (wie Uniform etc.) zu erfassen und die Angaben mit dem Blasmusikverband, die für Ehrungen, Kurse, Mitgliedsbeiträge notwendig sind, verarbeiten zu können. Bei einem Wechsel eines bereits angemeldeten Mitglieds, das z. B. vom Jugendorchester- in das große Orchester aufrückt, ist nichts weiter zu veranlassen, da die Daten dem Verein bereits vorliegen. Eine Fortschreibung der musikalischen Vita erfolgt durch die Verantwortlichen des Vereins. Gerne dürfen auch Familienangehörige einen Beitrittsantrag als aktives oder förderndes Mitglied stellen: Hierfür ist das Formular Beitrittsantrag FMS Anmeldung weitere Familienmitglieder zu verwenden; diesem ist für jedes weitere fördernde Familienteil eine Anlage beizufügen Beitrittsantrag FMS Anlage weiteres Mitglied und/oder für ein aktives Mitglied das entsprechende Formular Beitrittsantrag Aktive (Orchester und Vorstandschaft) oder Beitrittsantrag Aktive (Unterrichtsnehmer). C. Formulare für die fördernde Mitgliedschaft beim Musikverein Stuttgart-Weilimdorf e.V.I. Neubeitritt einer Einzelperson als förderndes Mitglied Der Musikverein ist nicht nur auf die tatkräftige Unterstützung bei den Veranstaltungen und Arbeitsdiensten, sondern auf die finanzielle Unterstützung von Mitgliedern angewiesen, die nicht aktiv im Orchester oder der Vorstandschaft tätig sind. Das Formular Beitrittsantrag förderndes Mitglied ist für den Eintritt einer einzelnen Person zu verwenden. Sollten weitere Familienangehörige den Beitritt beantragen wollen, was uns sehr freuen würde, dann verwenden Sie bitte den Beitrittsantrag FMS Neubeitritt als Familie. Ist schon ein Familienteil Mitglied im Verein, dann bitte das Formular Beitrittsantrag FMS Anmeldung weitere Familienmitglieder verwenden. Für jedes Familienteil in der Familienmitgliedschaft ist eine Anlage auszufüllen: Beitrittsantrag FMS Anlage weiteres Mitglied oder für ein aktives Mitglied das entsprechende Formular Beitrittsantrag Aktive (Orchester und Vorstandschaft) oder Beitrittsantrag Aktive (Unterrichtsnehmer). Bitte beachten Sie: Tritt eine Person unter 21 Jahre als förderndes Mitglied ein, gilt die für Aktive unter 21 Jahre geltende Beitragsbefreiung nicht! Wird die aktive Mitgliedschaft über einen längeren Zeitraum nicht wahrgenommen, erfolgt von Seiten des Vereins eine Kontaktaufnahme mit dem Mitglied bzw. dem/den gesetzlichen Vertreter/n, um den künftigen Status der Mitgliedschaft zu klären. Beendet ein aktives Mitglied sein Mitwirken im Orchester oder wird der Unterricht gekündigt, würden wir uns über die Umwandlung in eine fördernde Mitgliedschaft freuen. Bitte beachten Sie, dass die Elternmitgliedschaft nicht automatisch mit der Kündigung des Unterrichts beendet wird. Beitrag: Einzelperson – unabhängig vom Alter 48 Euro/Jahr II. Neubeitritt von Ehe- oder Lebenspartnern als fördernde Mitglieder Der Musikverein ist nicht nur auf die tatkräftige Unterstützung bei den Veranstaltungen und Arbeitsdiensten, sondern auf die finanzielle Unterstützung von Mitgliedern angewiesen, die nicht aktiv im Orchester oder der Vorstandschaft tätig sind. Treten Ehe- oder Lebenspartner gleichzeitig als fördernde Mitglieder dem Musikverein bei, ist der Beitrittsantrag FMS Neubeitritt als Familie oder – sollte schon ein Partner Mitglied sein - das Formular Beitrittsantrag FMS Anmeldung weitere Familienmitglieder zu verwenden. Für das zweite Mitglied ist der Beitrittsantrag FMS Anlage weiteres Mitglied beizufügen. Beitrag: beide Mitglieder zusammen 68 Euro/Jahr in Familienmitgliedschaft III. Neubeitritt einer juristischen Person als förderndes Mitglied Möchten juristische Personen die Aufgaben des Vereins ideell und materiell fördern, können sie ebenfalls förderndes Mitglied im MVW werden. Sie müssen lediglich eine vertretungsberechtigte Person (z. B. Geschäftsführer oder Vorstand) angeben, um an der Mitgliederversammlung teilnehmen und das Stimmrecht ausüben zu können. Sollte ein anderer Vertreter der juristischen Person das Mitgliedsrecht im Auftrag wahrnehmen, kann er sich durch Vollmacht bei der Sitzungsleitung legitimieren. Das Formular Beitrittsantrag förderndes Mitglied ist auch für den Eintritt einer juristischen Person zu verwenden, es ist lediglich neben dem Namen eine vertretungsberechtigte Person anzugeben, um an der Mitgliederversammlung das Stimmrecht ausüben zu können. Beitrag: 48 Euro/Jahr |